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KFW Energieeffizient bauen

Ich habe mir vorgenommen, im Bereich der Energieeinsparung mit unserem Haus alle Register zu ziehen, die technisch und wirtschaftlich möglich sind. Nachdem mir natürlich sofort Themen wie Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk, Solarthermie, Photovoltaik etc durch den Kopf geschossen sind, habe ich mich schlaugefragt und -gelesen und wurde darüber informiert, dass es noch weitere Wege gibt und außerdem Förderungen.

Die wichtigste Maßnahme zum Energiesparen ist die passive Isolierung des Hauses. Hier hat sich die die Technik in den letzten Jahren so riesig weiterentwickelt, dass Häuser aus den 1980er Jahren in der Branche irgendwo zwischen "Sanierungsfall" und "nicht isoliert" einsortiert werden. Bei noch älteren Häusern ist "Abreißen und neu bauen" nicht selten eine wirtschaftlich vertretbare Vorgehensweise - vor allen Dingen, wenn mit der alten Immobilie noch weitere Sünden wie verkehrte Ausrichtung auf dem Grundstück, nicht mehr zeitgemäßer Schnitt etc entsorgt werden können.

Für Neubauten ist der erste Anlaufpunkt die Energieeinsparverordnung (EnEV), aktuelle Fassung von 2009. Eine Novellierung steht an; es ist damit zu rechnen, dass die Minimalanforderungen weiter verschärft werden. Minimananforderungen ist das richtige Wort, denn in der EnEV steht drin, wie viel Energie die Heizung eines Hauses höchstens in Anspruch nehmen darf. Neubauten, die diese Werte überschreiten, sind nicht mehr genehmigungsfähig, Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit.

Insoweit kann man denjenigen, der einem im Jahr 2012 ein Haus "nach EnEV 2009" anzubieten versucht, getrost auslachen. Stand der Technik ist es, diese Maximalwerte um einen zweistelligen Prozentbetrag zu unterbieten. Es ist selbst für den Anbieter eines Massivhauses eine Herausforderung, mehr als 70 % der Maximalwerte zu verbrauchen.

Die 70 % sind deswegen eine magische Zahl, weil dies die erste Stufe der öffentlichen Förderung durch die KfW ist. Die KfW hat ein Förderprogramm für energieefizientes Bauen aufgelegt, bei der sparsame Neubauten nach drei Stufen gefördert werden.

Erfüllt der Neubau die Anforderungen des KfW Effizienzhaus 70, erhält man einen verhältnismäßig günstigen und flexibel zurückzahlbaren Kredit in Höhe von 50 KEUR. Der ist nur deswegen "verhältnißmäßig" günstig, weil das Baugeld auf dem Freien Markt im Moment auch sehr günstig zu haben ist. Günstiger als ein "freier" Kredit ist der KfW-Kredit immer noch, und man kann ihn zu beliebigen Beträgen vorzeitig tilgen, was ihn sehr flexibel macht. Man kann also in "guten" Freiberuflerjahren das, was man nicht in den "teuren" normalen Kredit sondertilgen darf, sofort in voller Höhe in den KfW-Kredit stecken. Hat man einen flexiblen "normalen" Kredit, wird dieser zuerst bedient und der günstige KfW-Kredit läuft bis zum Ende regulär weiter.

Erreicht das Haus die Werte des KfW Effizienzhaus 55, bekommt man einen Tilgungszuschuß von 2.500 Euro; erreicht es die Werte des KfW Effizienzhaus 40, beträgt der Tilgungszuschuß 5.000 Euro.

Dabei ist strittig, wann dieser Zuschuß auf den Kredit angerechnet wird. Mir hat einer der Bankberater versucht zu erklären, dass der Zuschuß erst ganz am Schluß angerechnet wird, man also die gesamte Zeit für den entsprechenden Betrag Zinsen bezahlt, um ihn dann am Schluß nicht zurückzahlen zu müssen. Auf der KfW-Webseite steht jedoch, dass der Zuschuß "gutgeschrieben" wird, sobald ein Sachverständiger und die Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt haben. Das würde ich so interpretieren, als dass sofort eine entsprechende Sondertilgung gebucht wird.

Die Hausanbieter wissen natürlich um diese Förderung und bauen ihre Häuser so, dass die Grenzwerte der einzelnen Förderklassen gerade so eingehalten wird. Die einen erreichen mit ihrem Haus nur dann KfW 70, wenn sie das Haus bis zur Oberkante mit Umwelttechnik befüllen; die anderen "können gar nicht anders" als selbst mit Gasheizung noch KfW 55. Das ganze unterscheidet sich im Preis, und oftmals erkennt man daran auch, wie seriös der Gesprächspartner ist.

Für die KfW-Grenzwerte wirken sich auch Lappalien wie eine im Haus vorgesehene Warmwasserzirkulation aus, und ein beheizter Keller macht so manchem Häuslebauer einen dicken Strich durch die KfW70-Rechnung. Doch dazu in einem späteren Artikel mehr.

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Comments

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Heinz on :

Das man den KfW-Kredit mit beliebigen Beträgen vorzeitig tilgen kann, war mir gar nicht bekannt. Danke für den Tipp, wir sind auch gerade am Planen. Gruß Heinz

Marc 'Zugschlus' Haber on :

Darf ich genau fragen, was Sie planen? Immerhin geben Sie Mailadresse und URL eines Fertighausanbieters als Ihre Daten an, das macht auf mich nicht den Eindruck als wären Sie Kunde.

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